Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der gleichzeitig Schriftführer ist, dem Kassierer und dessen Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Einer von ihnen muss der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende sein. Deren Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.