Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Folgende Ämter kennt der Vorstand: den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden, den Schriftführer - Stellvertreter, den Projektkoordinator - Stellvertreter, den Schatzmeister, den Art Direktor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.