| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem oder zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens einem, höchstens jedoch vier Beisitzern.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist berechtigt der Vorsitzende allein, ein stellvertretender Vorsitzender oder der Schatzmeister jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |