Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf, sowie Belastungen von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen.
Wirkungskreis: geschäftsführende Koordination, Gremienarbeit, Personaleinsatz und-verwaltung, Rechnungswesen, Neuentwicklung von Geschäftsfeldern und Projektmanagement. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis im Rahmen des Wirkungskreises.