Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied. Sie vertreten den verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich.