Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte ab 1.000,00 DM sind von den drei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abzuschließen.