| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern, dem ersten und zweiten Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder (gemeinsam vertretungsberechtigt). |