| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und nicht mehr als fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzendene und zwei Stellvertreter.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, einer von ihnen muss der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein. |