Der Vorstand besteht aus zwei SprecherInnen, die den Verein gem. § 26 BGB vor allem nach außen vertreten. Sie sind auch jeweils einzelen vertretungs- und zeichnungsberechtigt.
Der Aufgabenkreis umfasst die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, soweit der Vorstand diese nicht selbst erledigt. Der besondere Vertreter hält die Dienst- und Fachaufsicht über das Koordinierungsbüro.
Der Aufgabenkreis umfasst die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, soweit der Vorstand diese nicht selbst erledigt. Die besondere Vertreterin hält die Dienst- und Fachaufsicht über das Koordinierungsbüro.