Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und bis zu drei Beisitzern.
Zwei seiner Mitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.