Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Handlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 100.000,00 DM bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.