Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter sowie einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften und gerichtlicher Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam vertretungsberechtigt.