Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zehn Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und sechs Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer, gemeinschaftlich vertreten.