Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der Schatzmeister haben Alleinvertretungsbefugnis.