Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Schatzmeister und Schriftführer können auch in einer Person vereinigt sein.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.