Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den beiden gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister (geschäftsführerender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten.