Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der laufenden Amtszeit, ist das zweite Vorstandsmitglied bis zur regulären Neuwahl durch die Mitgliederversammlung berechtigt, den Verein zwischenzeitlich allein zu vertreten.