Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzenden gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister.