Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt eingeschränkt:
Ausgaben über 350,00 DM je Verwendungszweck bedürfen einer 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Mitgliederversammlung.