Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die alleinige Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über DM 10.000,00 die Mitwirkung der drei Vorstandsmitglieder erforderlich ist.