Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei Stellvertretern und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zeichnungsberechtigt für das Bankkonto sind der Vorsitzende und der Vereinskassierer.