Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden, den ersten Schriftführer oder den ersten Schatzmeister.