Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden sowie den Schatzmeister jeweils alleine oder durch den Schriftführer zusammen mit einem der drei anderen Vorstandsmitglieder.