Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Je zwei Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt. Sie sind bei Rechtsgeschäften mit einem Geshcäftswert über 5000,00 DM (fünftausend Deutsche Mark) nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.