Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen:
dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei eines davon der erste oder der zweite Vorsitzende sein muss.