Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beisitzer für Ordnung und Sicherheit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils allein. Der Schriftführer, der Schatzmeister und der Beisitzer vertreten den Verein jeweils mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam.