Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands mit Wirkung gegenüber Dritten ist in der Weise beschränkt, dass Verpflichtungsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 10.000,00 Ecu (zehntausend) der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.