Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.