Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 250,00 DM bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes.