Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Finanzbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz; Beteiligung an Gesellschaften; Befreiung der Mitglieder des Vorstandes oder vom Vorstand berufener Geschäftsführer vom Vertretungsverbot nach § 181 BGB.