| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins kann nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam wahrgenommen werden. |