Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer als zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 Euro belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.