Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, in der Regel durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Zu Ausgaben bis zur Höhe von 500,00 DM mtl. ist ein Vorstandsmitglied allein berechtigt.
Geschäfte über 1.500,00 DM bedürfen eines schriftlichen Beschlusses des Gesamtvorstandes.