Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich. Unter diesen muss sich jeweils der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der Schatzmeister befinden.