Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister einzeln oder von zwei anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam bei Rechtsgeschäften bis zu einem Geschäftswert von EUR 2.500,00 vertreten.
Bei einem höheren Geschäftswert wird der Vorstand immer von zwei Mitgliedern vertreten.