Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Personen, darunter ein erster Vorsitzender, ein zweiter Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.