Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen, dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes gemeinschaftlich.
Der Vorsitzende ist für Online-Banking zur alleinigen Vertretung berechtigt.