Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 15 Mitgliedern, darunter der Sprecher, der Tempelkoordinator, der stellvertretende Tempelkoordinator der Sekretär, der stellvertretende Sekretär, der Kassenwart, der Pressesprecher und der stellvertretende Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch vier Vorstandsmitglieder, darunter der Sprecher oder der Sekretär.
Die Vorstände dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.