Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinsvermögens, wenn die für ein einzelnes Vorhaben beantragte Summe den Betrag von 3.000,00 DM übersteigt.