Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden sowie dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ggf. seinen Stellvertreter jeweils allein. Weitere Vorstandsmitglieder sind nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden bzw. dem Stellvertreter des Vorsitzenden vertretungsberechtigt.