Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.