Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über die Bewilligung für Anschaffungen bis zu einem Wert von 1.000,- Euro entscheidet der Vorstand. Bei höheren Beträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.