Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder zwei ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.