Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Ausstellungsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam. Alle übrigen Vorstandsmitglieder vertreten immer zu zweit den Verein.