Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem Schatzmeister (bei Gründung).
Der Schatzmeister ist gleichzeitig Stellvertreter. Wächst der Verein, können bis zu drei Stellvertreter gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5000,00 DM (fünftausend) sind sie nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins befugt.