Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
In Finanz- und Vermögensangelegenheiten ist der Vorsitzende nur in Gemeinschaft mit einem zweiten Mitglied des Vorstandes handlungs- und zeichnungsberechtigt.