Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 5.000 Euro die Zustimmung der übrigen Vorstandsmitglieder benötigt.