Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu acht Mitgliedern, darunter zwei Vorsitzende, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und bis zu vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam,
darunter ein Vorsitzender.