VR 18453 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Kolonie Dahmshof e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 18453 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
4
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2020-02-16
Abrufuhrzeit
01:47:26
Abrufdatum
2023-09-08
Letzte Eintragung
2022-07-05
Anzahl Eintragungen
10
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2020-02-16
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-07-14
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2020-02-16
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer, dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter mindestens der erste oder zweite Vorsitzende.
Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung abzuschließen. Zahlungen bis 3.000 Euro sind mit Genehmigung des erweiterten Vorstandes und Zahlungen über 3.000 Euro sind nur mit Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Zahlungen an den Bezirksverband, an die Wasserwerke, an die Stromanbieter und sonstige immer wiederkehrende Zahlungen, die für den Erhalt des Vereins notwendig sind, sowie bei Notfällen für einmalige Zahlungen, die durch Reparaturen entstanden sind.
Die Aufnahme von Krediten sind prinzipiell nur mit vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig.
Status Rechtstraeger › Code
001