Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Zuchtwart und dem Ausbildungswart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter jedoch immer der erste oder zweite Vorsitzende.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM sind von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.